Urlaubsende und der Corona-Test fällt positiv aus – was dann?

Ab dem 30. März gilt für alle Flugreisenden vor dem Abflug nach Deutschland eine Testpflicht. Nur mit negativem Testergebnis dürfen die Airlines die Reisenden zurück nach Deutschland transportieren. Doch was ist bei einem positiven Testergebnis? Reisende müssen sich an die örtlichen Quarantänebestimmungen halten. Aber wer bezahlt das Hotel für die Quarantäne vor Ort? Und die Mehrkosten für die Umbuchung des Rückflugs?

 

Die ERGO Reiseversicherung bietet auch für diese Fälle Versicherungsschutz: Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 können Urlauber ihre Reise umfänglich absichern. Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 wird zusätzlich zu einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruch-Versicherung oder dem RundumSorglos-Schutz der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen und kostet altersunabhängig 13 Euro mit bzw. 15 Euro ohne Selbstbeteiligung. Auch zu einer Jahres-Reiseversicherung kann die zusätzliche Absicherung dazu gebucht werden.

 

Der Ergänzung-Schutz sichert die persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne ab. Muss ein Urlaubsaufenthalt quarantäne-bedingt verlängert werden, werden anfallende Mehrkosten für die Unterkunft bis 1.000 Euro übernommen sowie die Kosten für das neue/umgebuchte Flugticket.

 

Warum überhaupt Reiseschutz?

Die Hoffnung auf Sommerurlaub ist groß und viele Veranstalter sind derzeit mit flexiblen Stornobedingungen auf dem Markt. Doch trotz dieser kundenfreundlichen Angebote können auf Reisende ohne Versicherungsschutz hohe Stornokosten zukommen. Denn die flexiblen Stornoregeln der Veranstalter greifen in der Regel nur bis vierzehn Tage vor Reisebeginn. In 65 Prozent der Fälle storniert ein Kunde jedoch erst kurz vor Reiseantritt und muss dann die Kosten selber tragen, die so kurz vor Abreise im Schnitt bei 80 Prozent liegen. Auch die bereits erwähnte Reiseabbruch-Versicherung ist mit dem flexiblen Angebot der Veranstalter nicht abgedeckt: Befindet sich der Urlauber bereits an seinem Feriendomizil und muss die Reise wegen Krankheit abbrechen, bleibt er ohne Versicherungsschutz auf den Kosten für die entgangenen Reiseleistungen sitzen. Gleiches gilt, wenn er seine Reise zum Beispiel aufgrund von Krankheit ungewollt verlängern muss.

 

Weitere Informationen zum Ergänzungsschutz Covid-19 finden Sie unter www.ergo-reiseversicherung.de