Win-win-Situation für Unternehmen und Kunden: VIR-Mitglieder und söp legen Grundstein für Zusammenarbeit in der Reise-Branche

München, 20. November 2019 (w&p) – Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) konkretisiert seine Kooperation mit der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die ihre Ar­beit damit erstmalig auf die Reise-Branche ausweitet. Ziel der söp ist es, für nicht gelöste Streitig­keiten zwischen Kunden und Unternehmen außergerichtlich eine Lösung zu erarbeiten. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Organisationen existiert bereits seit Dezember 2018. Mit Evaneos, ebookers.com und expedia.de (beides Unternehmen der Expedia Group), HolidayCheck, journaway und weg.de (ein Unternehmen der COMVEL GmbH) gibt es nun erste Verbandsmitglieder, die die Zusammenarbeit ab dem 1. Dezember 2019 mit Leben füllen.

„Ungereimtheiten zwischen Kunde und Unternehmen kommen selten vor, aber sie passieren“, kommentiert VIR-Vorstand Michael Buller. „Umso besser, wenn es dann eine Instanz gibt, die vermittelt und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten minimiert. Durch die Zusammenarbeit mit der söp haben wir einen wichtigen Grundstein für noch mehr Kundenorientiertheit in der Digital-Touristik geschaffen. Ich freue mich, dass bereits jetzt erste Mitglieder die Kooperation konkretisieren und bin sicher, dass noch viele weitere folgen werden.“

Als nach dem Verbraucherstreitbeile­gungs­gesetz anerkannte Verbraucher­schlich­tungs­stelle arbeitet die 2009 gestartete söp bereits für insgesamt rund 400 Verkehrsunternehmen aus den Bereichen Bahn, Bus, Fernbus, Flug, ÖPNV sowie Schiff und deren Kunden.

Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass sich die Verbraucher zuvor an das betreffende Unternehmen gewandt haben. Meldet sich dieses nicht zurück oder entspricht die Reaktion nicht der Erwartung des Kunden, kann dieser sich unter https://soep-online.de an die söp wenden und einen Schlichtungsantrag stellen. Juristen, allesamt mit der Befähigung zum Richteramt, prüfen dann die Beschwerde und erstellen eine Schlich­tungsempfehlung. Für die Verbraucher ist für diese stets kostenlos.

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