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VIR begrüßt Bundesbeschluss zu Gutscheinregelung und weist auf bestehende Lücken hin

München, 3. April 2020 (w&p) – Richtiger Schritt mit Ausbau-Potenzial: Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) begrüßt die Einigung des sogenannten Corona-Kabinetts zur Ausgabe von Gutscheinen für nicht erbrachte Reiseleistungen. Gleichzeitig mahnt die führende Vereinigung der Digital-Touristik jedoch an, dass die Regelung weite Teile der Branche in ihrer momentanen Form von der Lösung aussperrt.

Der Bundesvorstoß sieht vor, dass Anbieter von Pauschalreisen und Nur-Flug-Produkten ihren Kunden aufgrund der außergewöhnlichen Situation durch das Corona-Virus Reisevoucher statt Rückzahlungen anbieten können. „Dies entlastet einige Player massiv und sichert deren Liquidität“, lobt VIR-Vorstand Michael Buller.

Gleichzeitig macht der Verbandschef auf Lücken in dem Lösungsansatz aufmerksam. „Ein erheblicher Teil der Wertschöpfungskette innerhalb der Touristik fällt nach derzeitigem Stand durch das Raster“, so Michael Buller. „Insbesondere im Hinblick auf reine Hotelleistungen oder Zusatzprodukte wie Mietwagen und Flughafenparkplätze spart der Vorstoß einen maßgeblichen Teil unserer Branche aus – hier fehlt eine adäquate Lösung bisher komplett und benachteiligt insbesondere den touristischen Mittelstand.“

Darüber hinaus ignoriere der Beschluss der Bundesregierung die Wechselwirkung im B2B-Bereich der Touristik, gibt Buller weiter zu bedenken. „Für zahlreiche touristische Dienstleister wie die Technologie-Anbieter funktioniert ein Voucher-Modell nicht wirklich“, so der VIR-Vorstand. „Auch entschärft ein Gutschein nicht die Charge-Back Problematik mit den Zahlungsprovidern. Ich wünsche mir von der Bundesregierung für Unternehmen des gesamten touristischen Spektrums eine Berücksichtigung bei den Lösungen. So wie der aktuelle Status ist, nutzen sie zwar einem wichtigen Teil der Branche, aber eben nicht allen.“

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