Die größten Urlaubsfallen 2019: Die Urlaubspiraten klären auf

  •   Veränderte Gepäckbedingungen: Das gilt es zu beachten
  •   Airline Insolvenzen: Diese Rechte haben Betroffene
  •   Künstliche Verknappung als Druckmittel
  •   Piraten-Tipps aus erster Hand

Berlin, 21. Mai 2019 – Ob Pfingst- oder Sommerferien: Die Urlaubsplanung ist bei vielen in vollem Gange. Doch bevor die Reise losgeht werden Verbraucher oftmals mit den Hürden und Fallstricken bei der Urlaubsbuchung konfrontiert. Torsten Richter, Global Chief Editor beim Reiseportal Urlaubspiraten deckt die Tricks der Industrie auf und gibt exklusive Tipps für die richtige Buchung des nächsten Urlaubes.

Airline-Pleiten

AirBerlin, Germania und WOW Air – gleich drei europäische Airlines sind in den vergangenen zwei Jahren pleite gegangen. Neben den Mitarbeitern der Fluggesellschaften sind vor allem die Kunden die Leidtragenden. Der lang ersehnte Urlaub kann nicht angetreten werden und das Geld bekommen sie oftmals auch nicht wieder. „Die Politik kümmert sich leider wenig darum, Flugtickets gegen Insolvenz zu schützen“, sagt Torsten Richter. „Dabei sind viele Menschen von insolventen Airlines betroffen. Die Airlines verlangen, dass der volle Preis der Flugtickets sofort bezahlt wird und nicht nur eine Anzahlung – auch viele Monate im Vorfeld der Reise. Im Fall einer Insolvenz hingegen hat man keinerlei Rechte das Geld zurückzuerhalten. Viele Menschen sind daher auf ihren Kosten sitzengeblieben.“

Piraten-Tipps:

  • Vor langfristigen Buchungen sollten Reisende generell Recherche zur betreffenden Airline betreiben. Gibt es bereits Berichte, die auf eine wirtschaftliche Notlage hinweisen? Im Zweifel lohnt es sich über eine andere Airline zu buchen, die aller Voraussicht nach nicht von einer Pleite  betroffen sein wird.
  • Die Kreditkarte sollte das Zahlungsmittel erster Wahl sein. Im Falle einer Insolvenz hat man bei einer Zahlung per Kreditkarte bessere Chancen, das Geld über das Kreditkartenunternehmen erstattet zu bekommen.
  • Wer eine Reise im Paket bucht, ist über das Pauschalreisegesetz wirksam gegen Airline-Pleiten abgesichert. Es gibt Webseiten, auf denen Reisende sich selbst Pauschalreisen zusammenstellen können. Selbst wenn man lediglich die Flüge und die erste Nacht am Zielort bucht, gilt es als Pauschalreise.

Die große Enttäuschung am Urlaubsort: Wann ist auch drin was darauf steht?

Viele Reisende freuen sich auf ein erstklassiges Hotel mit tollen Extras – und müssen vor Ort feststellen, dass der Pool geschlossen ist und die Klimaanlage nicht funktioniert. Der Fall, in Deutschland bzw. in der EU etwas zu erwerben, was man im Anschluss nicht bekommt, ist eher unwahrscheinlich. Der europäische Verbraucherschutz leistet hier sehr gute Arbeit. Reist man hingegen nach Asien oder in die USA, sieht es anders aus. Hier gelten nicht die strengen Verbraucherschutzrechte aus der EU, sondern es greifen die oft lascheren Gesetze vor Ort. Das bedeutet, dass geschädigte Kunden vor Ort ihre Rechte einklagen müssen – außer es wurde über eine in Deutschland registrierte Seite gebucht. In diesem Fall greift das deutsche Verbraucherschutzgesetz.

Piraten-Tipps:

  • Wer auf großen internationalen Portalen bucht, kann sich in der Regel auf deren Vertragsbedingungen verlassen – oder diese im Zweifel über deutsche Gerichte einklagen.
  • Da Zusatz- und Sonderleistungen wie Verpflegung, Upgrades, Leihfahrrad, Rabatte oder ähnliches oft nicht in der Buchungsbestätigung auftauchen, sollten Kunden während der Buchung einen Screenshot machen. So können sie ihre Buchung im Zweifelsfall belegen.

Wenn das Hotelzimmer nicht den Erwartungen entspricht

Viele Hotels wählen reißerische Zimmerbezeichnungen um mehr Verkäufe zu erzielen. Selbst das Standard Zimmer wird oft als Deluxe Zimmer bezeichnet, obwohl es keine besonderen Ausstattungsmerkmale hat. Viele Kunden sind außerdem verärgert über die fehlerhafte Beschreibung von Doppelzimmern. Oftmals finden Gäste bei der Buchung eines Doppelzimmers kein Doppelbett, sondern zwei zusammengestellte Einzelbetten vor. Auch andersherum kann es zum Problem werden, wenn ein Doppelzimmer mit Freunden gebucht wird, und sich die Gäste im Anschluss ein 1,40 Meter breites Bett teilen müssen, obwohl dieses als Doppelbett angegeben wird.

Piraten-Tipp:

  • Renommierte Portale und Veranstalter führen in ihren Angeboten immer die Zimmerinformationen mit Ausstattungsmerkmalen an. Auch die Bettenart und die Quadratmeterzahl des Zimmers lassen sich hier rausfinden.

Verwirr-Thema Nr. 1: Die Gepäckbedingungen

Aktuell sind die Gepäckbedingungen der Airlines für viele Kunden eine komplizierte Angelegenheit. Viele Reisende erwarten, dass auf Langstreckenflügen das Gepäck enthalten ist und fühlen sich getäuscht, wenn sie merken, dass das nicht der Fall ist. Es gibt fast keine Airline mehr, die durchweg auf allen Flügen die gleichen Gepäckbedingungen hat. Das kann für die Verbraucher sehr verwirrend sein. Hinzu kommt, dass Low-Cost-Airlines ihre Gepäckbedingungen regelmäßig ändern. Bei Ryanair gab es Zeiten, in denen über zwei Monate hinweg drei verschiedene Gepäckbedingungen im Umlauf waren. Je nach Region und Flugstrecke gibt es selbst innerhalb einer Airline Unterschiede.

Piraten-Tipps:

  • Vor einer Flugbuchung sollten Verbraucher die Konditionen immer bis zum Ende durchlesen und im Zweifel die genauen Informationen bei der Airline direkt anfragen.
  • Am sichersten ist es, direkt auf der Webseite der entsprechenden Airline zu buchen.
  • Bei einigen Fluggesellschaften ist es oftmals günstiger, den nächsthöheren Tarif zu buchen, wenn man plant Gepäck mitzunehmen. Das Dazubuchen eines Gepäckstücks mit dem günstigeren Tarif ist am Ende oft teurer. Daneben gibt es meist noch Verpflegung und/oder eine Sitzplatzreservierung dazu.
  • Sollten sich Verbraucher doch für den Basistarif entscheiden, in dem kein Gepäck enthalten ist, sollten sie überlegen, wie viele Gepäckstücke sie tatsächlich benötigen. Oftmals braucht beispielsweise nicht jedes Kind einen eigenen Koffer. Darüber hinaus ist es möglich, nur einen Koffer für den Rückflug aufzugeben, und diesen vor Ort zu kaufen. Gerade in den USA sind Markenkoffer oft günstiger als in Deutschland. Im Zweifel könnten Passagiere auf dem Hinflug auch eine Reisetasche in den Handgepäckkoffer packen und diese beim Rückflug nach einem ausgiebigen Shoppingtrip am Urlaubsort vollgepackt aufgeben.

Künstliche Verknappung als Druckmittel

Auf vielen Buchungsplattformen ist es gängige Praxis, auf die begrenzte Verfügbarkeit eines Angebots hinzuweisen, um den Verkauf anzukurbeln. Oftmals ist es aber so, dass diese Verweise sich auf das Angebot beziehungsweise das Kontingent der jeweiligen Plattform beziehen und nicht zwingend auf das Kontingent des entsprechenden Hotels.

Piraten-Tipp:

  • Wir als Reisexperten raten, sich von solchen Angaben nicht unter Druck setzen zu lassen und Angebote zu vergleichen.

Klarheit bei Codeshare-Flügen

Für Verwirrung sorgen oftmals auch Codeshare-Flüge. Dadurch, dass Fluggesellschaften innerhalb einer Allianz ihre Flüge gemeinsam vermarkten, kann es vorkommen, dass Gäste beispielsweise einen Flug mit Lufthansa buchen, am Ende aber in einer Maschine von United Airlines oder Air Canada sitzen. In diesem Fall spricht man von einem Codeshare-Flug.

Piraten-Tipp:

  • Wenn sich Kunden nicht sicher sind, können Eselsbrücken helfen. Bei Lufthansa handelt es sich beispielsweise bei Langstreckenflügen um einen Codeshare, wenn der Code vierstellig ist. Ist er hingegen dreistellig, wird der Flug von Lufthansa direkt ausgeführt.
  • Ob ihr Flug ein Codeshare-Flug ist, können Kunden auf der Webseite der Fluggesellschaft kontrollieren. Ein einfaches „Operated by…“ bei den Flugreise Details kennzeichnet, welche Airline den Flug durchführt.

Kein Mehrwert durch Vorab-Buchung von Eintritten

Viele Reiseveranstalter sind dazu übergegangen, Ausflüge, Touren und Eintritte bereits bei der Flugbuchung zu verkaufen. Oft wird „Skip The Line“ – also das Umgehen langer Warteschlangen – als Vorteil angeboten. Vor Ort wird man aber vergeblich eine zweite, vermeintliche schnellere Warteschlange suchen. Auch muss man vor Ort oft feststellen, dass es gleich viel gekostet hätte oder sogar günstiger gewesen wäre die Tickets direkt beim Anbieter zu kaufen. Daneben haben Verbraucher bei vorheriger Buchung oftmals fixe Zeiten oder Tage für ihre Aktivität reserviert. So kann es schon mal passieren, dass man eine Tour auch bei strömendem Regen machen muss. Am Urlaubsort gibt es in den Hotels oder in Restaurants zudem oft Coupon-Gutscheine, mit denen man die Aktivitäten etwas vergünstigt bekommt.

Piraten-Tipp:

  • Reisende sollten sich vor der Buchung einer Aktivität überlegen, ob es sich um eine wetterunabhängige Attraktion handelt und ob die Reservierung eines Timeslots unbedingt erforderlich ist.
  • Möchten man eine vielbesuchte Attraktion wie Alcatraz oder die Vatikanischen Museen besuchen, ist es oftmals sogar notwendig ein Ticket im Voraus zu buchen.
  • Auf der Website des Anbieters oder Veranstalters gibt es bei direkter Buchung oftmals Rabatte. Falls nicht, sehen Kunden zumindest auf einen Blick, ob sie durch eine vorzeitige Buchung einen Preisvorteil haben oder ob es günstiger ist, vor Ort zu buchen.

Über Torsten Richter, Global Chief Editor

Torsten Richter kam im Februar 2015 als Editor für Deutschland an Bord der HolidayPirates Group. Seit März 2017 ist Torsten Global Chief Editor und kennt die Wünsche der User wie kein Zweiter. Als welterfahrener Reiseexperte weiss Torsten genau, wo und zu welchen Zeiten es die besten Deals gibt.

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