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VIR will Bedenken des Bundeskartellamts ausräumen

München, 20. Februar 2019 (w&p) – Mit einer mehrseitigen Stellungnahme hat der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), der Interessenverband der digitalen Touristik, auf die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen des Bundeskartellamts reagiert. Hierzu wurde im Dezember 2018 vom Bundeskartellamt ein Konsultationspapier veröffentlicht, zu dem der VIR nun für das Segment der Online-Reisebüros (OTAs) eine Erklärung abgab.

VIR-Vorstand Michael Buller hebt in seinem Antwortschreiben den Nutzen von OTAs für die Verbraucher hervor, darunter die große Angebotsvielfalt, die individuelle Suche und Vergleichbarkeit von Produkten sowie die hohe Transparenz bei den Angeboten.

Stellvertretend für den Verband begrüßt Michael Buller gegenüber dem Bundeskartellamt die insgesamt positive Bewertung der Sektoruntersuchung bezüglich der Vorteile der digitalen Reiseportale für die Verbraucher sowie die Schlussfolgerung, dass Bewertungen auf Reiseportalen, die auf realen Erfahrungen beruhen, einen Mehrwert für die Verbraucher bieten. Der VIR-Vorstand betont jedoch zugleich, dass einige Bedenken des Bundeskartellamts nicht nachvollzogen werden können.

Hierzu gehört zum einen die grundsätzliche Einstufung von Buchungsportalen als Vergleichsportale. „Es gibt große Unterschiede bezüglich des Geschäftsmodells, der Ausrichtung und des Angebots“, beteuert Michael Buller. Zugleich weist er im Namen des Verbands den Hinweis der Sektoruntersuchung zurück, wonach der Unterschied zwischen OTAs und Metasearchern für die Verbraucher nicht ersichtlich und sogar irreführend ist. „OTAs werben zu keinem Zeitpunkt damit, einen Vergleich von allen verfügbaren Leistungen anzubieten und somit den kompletten Markt abzudecken, während Metasearcher einen Marktüberblick bieten möchten“, bekräftigt der VIR-Vorstand. Zugleich fordert er das Bundeskartellamt auf, diese Unterscheidung den mündigen Verbrauchern zuzutrauen und sie zugleich im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zu berücksichtigen.

Michael Buller bezieht in dem Schreiben für den VIR auch zur Kritik der Sektoruntersuchung am Einfluss von Provisionen auf das Ranking der Sortierung auf einigen Portalen Stellung. „Dabei ist die Standardsortierung nur eine von vielen Möglichkeiten, das passende Produkt zu finden“, erläutert der Online-Fachmann. „Sie spiegelt die Relevanz in Bezug auf die Suchkriterien wider und stellt sicher, dass die Verbraucher schnell und einfach das für sie richtige Angebot finden. Diese Vorschlagslisten können aber nach individuellen Ansprüchen gefiltert werden, beispielsweise nach Lage, Bewertungen oder Preis“. Buller betont, dass den Verbrauchern im Digitalbereich zudem heute bereits wesentlich mehr Möglichkeiten und Informationen zur Verfügung stehen als in irgendeinem analogen Bereich.

Buller bekräftigt in der Stellungnahme zugleich, dass dem digitalen Vertriebskanal keine eigenen Standards exklusiv auferlegt werden dürfen. „Hierdurch würde innerhalb desselben Marktes ein unfairer Wettbewerb zwischen klassischen und digitalen Anbietern geschaffen werden, der nicht dem Interesse der Verbraucher an einer Vielfalt von Vertriebskanälen entspricht“, warnt der Online-Experte.

Der VIR-Vorstand begrüßt in seinem Schreiben zudem den hohen Stellenwert, den der Verbraucherschutz in Deutschland „zu Recht“ einnimmt. Die kollektive Klagebefugnis der Verbraucherverbände, die Einführung der Musterfeststellungsklage in 2018 und die Einführung weiterer Transparenzkriterien auf EU-Ebene lassen Michael Buller zufolge jedoch grundsätzlich die Frage aufkommen, ob eine Erweiterung des Instrumentenkastens angesichts bereits bestehender und anstehender Rahmenbedingungen überhaupt erforderlich ist.

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