„Die Veranstalter müssen gesetzlich auferlegte Pflichten auch umsetzen“: VUSR-Initiative zu den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI)

Iserlohn, 9. April 2019 (w&p) – VUSR-Initiative zur Absicherung der Reisebüros bei den vorvertraglichen Informationspflichten (VVI): Der VUSR rät, die Veranstalter an ihre Pflicht zu erinnern, dem Vertrieb die vorvertraglichen Informationen zur Verfügung zu stellen. „Es wird die Reisebüros zwar nicht von der Haftung entbinden, aber Schadensersatzforderungen vereinfachen“, bekräftigt VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff.

„Unser Ziel ist es, die Veranstalter dazu zu bringen, die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten auch umzusetzen“, erläutert Marija Linnhoff. Die vorvertraglichen Informationspflichten (VVI) sind in ihren Augen ein überaus wichtiger Bestandteil der Reisebuchung. Händigt das Reisebüro fehlerhafte oder sogar keine VVI aus, steht es in der Haftung.

„Das Gefährliche an dem Sachverhalt ist, dass nur Veranstalter die Möglichkeit haben, die VVI zu erstellen. Nur sie kennen ihre Angebote, die Gegebenheiten vor Ort und weitere Fakten, auf deren Grundlage die VVI zu erstellen sind“, so Marija Linnhoff.

„Bisher liefern die Veranstalter weder korrekte Informationen, noch bestätigen sie im Agenturvertrag, dass sie für falsche bzw. fehlende Informationen haften“, kritisiert die Verbandsvorsitzende. „Somit fordern wir die Reisebüros nun dazu auf, einen von uns vorgefertigten Brief an die Veranstalter zu schicken, um Rückgriffsansprüche zu sichern.“

Die Reise-Expertin betont: „Es ist überaus wichtig, dass Reisebüros für alle Fälle vorbereitet sind.“ Ein Briefentwurf, der an die Veranstalter geschickt werden kann, steht für Reisebüros auf der Website des Verbands unter www.vusr.de zur Verfügung.