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Cabrio-Feeling auf der Ladefläche oder Gefängnisstrafe für Raser: Zehn außergewöhnliche Fahrregeln weltweit

München, 11. Juli 2019 (w&p) – Unterwegs im Ausland: Beim Autofahren außerhalb der Heimat ist es nicht alleine mit dem Starten des Motors getan. Wer ein Auto lenkt, muss die Regeln des jeweiligen Landes kennen. Gerade im Ausland gibt es einige Besonderheiten, die vielen Fahrern nicht bekannt sind – und die schnell zu einem großen oder teuren Problem führen. Der Mietwagenspezialist Sunny Cars gibt Tipps und Hinweise zu einigen wichtigen Regeln in beliebten Urlaubsländern.

Dänemark: Auto-Zwangsversteigerung für Alkohol-Sünder

In Dänemark muss der Fahrer bereits vor dem Start des Fahrzeugs aufpassen, denn zunächst gilt es zu prüfen, dass sich unter dem Fahrzeug keine Personen befinden. Nach dem Start ist die Beachtung der Tempolimits wichtig – in Städten maximal 50, außerorts sind 80 Stundenkilometer zulässig. Auf den Schnellstraßen liegt das Limit bei 110, auf den Autobahnen bei 130 Kilometern die Stunde. Teuer wird alkoholisiertes Fahren: Oberhalb der Promillegrenze von 0,5 wird das Bußgeld durch eine Multiplikation des monatlichen Nettoeinkommens des Fahrers mit dem Promillewert berechnet. Liegt der Wert über zwei, kann das Gesetz das Auto beschlagnahmen und zwangsversteigern.

Frankreich: Augen auf im Kreisverkehr

Im Gegensatz zu den hiesigen Regeln haben in Frankreich die einfahrenden Autos Vorfahrt im „Rond-Point“, also im Kreisverkehr. Umgekehrt ist die Regelung in einem „Giratoire“, zu erkennen an den Vorfahrtsschildern. Wer ein Bußgeld verschuldet, kann dieses sofort mit dem Kauf einer Bußgeldmarke abgelten. Eine solche Marke erwerben Autofahrer meist in Tabakläden. Für die schnelle Bezahlung des Bußgeldes lacht ein Rabatt, der zwischen 13 und 45 Euro beträgt.

Griechenland: Parkverbot mit Kalendercheck

Augen auf bei der Parkplatzsuche in Griechenland: die Verbote richten sich nach den Kalendermonaten. Weisen die Halteverbotsschilder einen senkrechten Strich auf, gelten sie in ungeraden Monaten – mit zwei Strichen in geraden Monaten. Vorsicht ist auch für Raucher geboten. In Hellas verlangt der Staat bei Rauchen am Steuer eine Strafe bis zu 1.500 Euro, wenn sich Kinder unter zwölf Jahren im Auto befinden.

Großbritannien: Linien-Wirrwarr

Die Engländer kennzeichnen Halte- und Parkverbote durch Markierungen direkt auf der Straße. Eine gelbe Linie am Straßenrand zeigt ein Parkverbot an, kurzzeitiges Halten ist aber erlaubt. Ist eine einzelne rote Linie sichtbar, gilt das Parkverbot zwischen sieben und 19 Uhr. Zwei rote Linien sind die Kennzeichnung für ein absolutes Park- und Halteverbot. Eine doppelte unterbrochene Linie zeigt übrigens kein Parkverbot an, sie fordert ein langsames Heranfahren an eine Kreuzung. Wenn Fahrer am Rande der roten Markierungen anhalten, kann das Bußgeld bis zu 1.000 Britische Pfund betragen. Ein Bußgeld von bis zu 2.500 Pfund verlangt der Staat bei Halten oder Parken auf einer Autobahnauffahrt oder am gegenüberliegenden Fahrbahnrand.

Hawaii: Cabrio-Feeling auf der Ladefläche

Im Aloha State gelten eigene Regeln als auf dem Festland. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen innerhalb der Städte bei 56 Stundenkilometern. Auch außerhalb geht es mit maximal Tempo 72 gemächlich zu – perfekt für eine Cabriofahrt. Die Gesetzgeber lassen auch eine besondere Variante zu. Sind innerhalb des Fahrzeugs alle Plätze besetzt, dürfen Personen auch auf den Ladeflächen mitfahren – wenn diese an den Seiten geschlossen sind. Die Freiluft-Passagiere müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Keinen Unterschied gibt es zu den meisten US-Bundesstaaten in Bezug auf das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel. Nach einem vollständigen Stopp des Fahrzeugs und wenn keine Behinderung der Fußgänger und des übrigen Verkehrs vorliegt, ist es erlaubt.

Italien: Höheres Bußgeld bei schnellen Nachtfahrten

In Italien gelten Tempolimits wie in den meisten europäischen Ländern: geschlossenen Ortschaften 50, Landstraßen 80, Schnellstraßen und Autobahnen maximal 130 Stundenkilometer. Interessant ist der Zeitpunkt einer Überschreitung: Bei Tempoverstößen zwischen 22 und sieben Uhr steigt die Höhe der Geldbußen um ein Drittel des regulären Wertes. Italien ist für seine exquisiten Weine berühmt, aber Autofahren nach einem leckeren Wein ist keine gute Idee. Beim Überschreiten der Grenzen von 0,5 Promille fallen Bußgelder von mindestens 530 bis zu 2.000 Euro an. Ab 0,8 Promille winkt ein Fahrverbot und das Vergehen gilt als Straftat. Ab einem Promillewert von 1,5 kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und zwangsversteigern, wenn der Fahrer auch der Besitzer ist.

Russland: Strafgebühr für schmutzige Autos

In Moskau überprüft die Polizei nicht nur das Tempo, sie ist auch in Bezug auf saubere Fahrzeuge empfindlich. Das Fahren von schmutzigen Autos führt zu kleinen Geldbußen. Die Polizisten entscheiden nach Augenmaß, maximal fordern sie 50 Rubel – etwa eineinhalb Euro. Beim Parken werfen Autofahrer einen Blick in den Kalender. Weist ein Parkverbotsschild einen roten Kreis mit einem weißen Strich in der Mitte auf, ist das Parken an ungeraden Tagen verboten, bei zwei Streifen an geraden Tagen.

Schweiz: Gefängnisstrafe für Raser

Ein striktes Strafmaß gilt in der Eidgenossenschaft. Rasen Fahrer in einer Tempo-30-Zone mit mehr als 40 Stundenkilometer zu schnell, droht ihnen mindestens ein Jahr Gefängnis. Das gleiche Strafmaß wartet bei einer Überschreitung des Autobahn-Tempolimits um mehr als 80 Kilometer die Stunde.

Spanien: 50 Prozent Rabatt für schnelle Bußgeldzahler

Temposünde, Falschparken oder Bedienung des Navigationssystems während der Fahrt: Auch in Spanien holen sich Autofahrer schnell mal ein Knöllchen. Schnelles Bezahlen eines Bußgeldes lohnt sich hier besonders: Bei Begleichung innerhalb von 15 Tagen erhalten die Verkehrsteilnehmer einen Rabatt von 50 Prozent. Eine weitere Besonderheit gilt für das Ampelsystem. Ist ein gelbes Wechsellicht in Betrieb, bevor die Ampel auf Rot schaltet, dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug bewegen, solange sie niemanden behindern oder gefährden.

USA: Alkoholverbot für den Beifahrer

In den USA gelten strikte Regeln in Bezug auf Alkohol – nicht nur beim Fahrer. Das „Open-Container-Law“ verbietet geöffnete Alkoholflaschen im Innenraum, nur im Kofferraum sind sie zulässig. Auch Beifahrer und Insassen müssen somit mit dem Feierabendbier auf die nächste Bar warten. Das absolute Alkoholverbot hat nur der Bundesstaat Mississippi gelockert. Solange der Fahrer die festgelegte Promillegrenze nicht überschreitet, darf er Alkohol konsumieren.

© naypong_-AdobeStock

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