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Pressemeldung

Mietwagen-Urlaub mit Grenzübertritt: Das gilt es zu beachten

München, 11. Juni 2025 (w&p) – Europa-Tour, Nordamerika-Roadtrip oder Tagesausflüge ins Nachbarland: Reisende verbringen ihren Urlaub häufig nicht nur in einem Land. Mit dem Mietwagen geht es dann rasch über die Grenze ins Nachbarland – doch das führt ohne Genehmigung schnell zu Problemen. Denn hier gibt es sowohl Unterschiede bei den Regelungen von Land zu Land als auch bei den Mietbedingungen. Der Mietwagenanbieter Sunny Cars gibt wichtige Tipps und Informationen zur Reiseplanung von Ferienauto-Trips durch mehrere Länder.

Mietwagenanbieter vorab informieren

Das Wichtigste zuerst: Reisende müssen ihr Vorhaben, eine Ländergrenze zu passieren, in jedem Fall vorab mit dem Vermieter abklären. Nur wer dies rechtzeitig anmeldet, steht auf der sicheren Seite und umgeht unschöne Überraschungen. Meist ist es notwendig, die Genehmigung bereits im Rahmen der Buchung einzuholen. Dabei ist Achtsamkeit geboten: Nicht jeder Mietwagenanbieter und jedes Land erlauben länderübergreifende Fahrten. Wer nach Buchungsabschluss überlegt, beispielsweise eine Tagestour ins Nachbarland zu unternehmen, findet genaue Angaben immer in den Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters.

Augen auf bei der Buchung

Umfassende Beratung zu Grenzübertritten mit Mietwagen gibt es bei der Buchung im Reisebüro. Wer online bucht, findet bei seriösen Anbietern besondere Hinweise zu Grenzübertritten im Verlauf der Anfrage noch vor dem Buchungsabschluss. Hier unterscheiden sich die Regelungen je nach gewünschtem zweitem Land. Die Buchungsmaske sollte dann alle angrenzenden Länder inklusive eventueller Kosten auflisten, so dass Buchende die Möglichkeit haben, Grenzübertritte direkt zuzubuchen.

Hintergrund für Einschränkungen beim Grenzübertritt: Der Versicherungsschutz

In vielen Ländern gilt der Versicherungsschutz des Mietwagens nicht länderübergreifend, was häufig an der unterschiedlichen Infrastruktur im Nachbarland liegt. Bei Schäden greift der Versicherungsschutz daher nicht, wenn keine Genehmigung für den Länderübertritt erfolgte. Der passende Versicherungsschutz gilt jedoch als das A und O bei jeder Mietwagenbuchung. Insbesondere bei Grenzübertritten lautet die Empfehlung, sich detailliert über den nötigen Versicherungsschutz zu informieren.

Kosten für den Grenzübertritt

Für einige Grenzübertritte fallen zusätzliche Gebühren an, die nicht im Mietpreis für das Fahrzeug enthalten sind. Die Höhe der Summe unterscheidet sich dabei je nach Land. Dieser Zuschlag lässt sich nur vor Ort bezahlen. Bei einer Reise durch mehrere Länder empfiehlt es sich zu vergleichen, ob es günstiger kommt, im jeweiligen Land einen neuen Mietwagen zu buchen.

Andere Länder, andere Regeln

Bevor sie ihre Reise antreten stellen Urlauberinnen und Urlauber sicher, dass sie alle zusätzlichen Regeln und Vorschriften je Destination kennen. Beispielsweise unterscheiden sich die Länder bei Regelungen zum internationalen Führerschein für Mietwagenfahrten oder beim Versicherungsschutz. Gleiches gilt selbstverständlich auch im Straßenverkehr, da sich die allgemein gültigen Verkehrsregeln teilweise unterscheiden, was beispielsweise Tempolimit oder Vorfahrten anbelangt.

Grenzübertritte…

…innerhalb Europas

Bei Reisen innerhalb der EU sind angemeldete Fahrten in ein anderes Land in der Regel kein Problem, beispielsweise von Deutschland nach Österreich oder von Frankreich nach Spanien. Dies gilt auch für Fahrten mit Start zu Hause nach Italien, Portugal oder Kroatien und retour – dennoch gilt es auch hier für Reisende, dies schon bei der Buchung anzugeben. Ähnlich unkompliziert sieht es bei den meisten Länderübertritten innerhalb Westeuropas aus, auch wenn die Länder – wie etwa die Schweiz – nicht der EU angehören. Da in vielen osteuropäischen Staaten verschiedene Versicherungsregeln gelten, sind Überfahrten mit dem Mietwagen nicht überall möglich.

…außerhalb Europas

Bei Grenzübertritten auf anderen Kontinenten herrschen keine einheitlichen Regelungen. Meist gibt es zusätzliche Anforderungen, teilweise fallen diese auch sehr komplex aus, wie das Beispiel Süd- und Nordamerika zeigt: In Südamerika sind Fahrten mit einem Mietwagen über Grenzen hinweg meist generell nicht gestattet. Innerhalb Nordamerikas gelten angemeldete Fahrten zwischen den USA und Kanada als in der Regel problemlos. Der Grenzübertritt aus den USA nach Mexiko erfordert zusätzliche Genehmigungen und Versicherungen. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Mietwagen in den USA oder Kanada abzugeben und in Mexiko einen neuen Wagen zu mieten.

…per Fähre Eine weitere Herausforderung stellen Fährüberfahrten dar: Wer mit dem Mietwagen über das Meer in ein anderes Land fahren möchte, informiert sich besser frühzeitig bei der Mietwagenstation über die speziellen Bedingungen für Fährfahrten. Auch innerhalb eines Landes herrschen teils besondere Regelungen, wenn Reisende das Festland verlassen. Denn auch der Ausflug mit einer Fähre auf inländische Inseln – beispielsweise bei einer Anmietung in Griechenland oder Italien – benötigt vorab die Zustimmung des Vermieters.

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