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Pressemeldung

Erste Evaluierung des VIR zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur neuen Kundengeldabsicherung

Der Verband begrüßt den Vorschlag, plädiert aber für Anpassungen und Klarstellungen

München, 5. Februar 2021 (w&p) – „Auch wenn wir die Stoßrichtung des Gesetzesentwurfes befürworten, sehen wir für den Moment noch Bedarf für Klarstellungen und Anpassungen“: In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Pauschalreiserecht bezieht der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) klar Position zu benötigten Nachbesserungen. Kritisiert wird die kurze Frist von gerade einmal zwei Tagen, die den Branchenverbänden für eine erste Stellungnahme eingeräumt wurde.

„Der Prozess kommt für die Tourismusbranche mit einer enormen Zeitverzögerung und setzt sie zusätzlich unter Druck“, kritisiert VIR-Vorstand Michael Buller. Er bemängelt zudem, dass das Bundesministerium die Expertise vieler Branchenverbände für das dringend notwendige Gesetz über die Kundengeldabsicherung durch den neu zu gründenden Reisesicherungsfonds, trotz vieler Anfragen ihrerseits, vor Versendung eines Referentenentwurfs nicht genutzt hat. „Dadurch geht weiterhin kostbare Zeit verloren“, so sein Vorwurf.

Michael Buller weiter: „Unser Kernproblem zum vorliegenden Referentenentwurf lautet klar, dass das Thema der Sicherheitsleistung und Entgelte, die die touristischen Unternehmen erbringen müssen, marktgerecht sein und auch die aktuelle Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen muss.“

Das vorliegende Konzept orientiere sich zwar am niederländischen Modell zur Absicherung der Kundengelder, ignoriert aber, wie lange dort gebraucht wurde, um einen solchen mit genügend Kapital aufzubauen. „Das niederländische Modell brauchte 20 Jahre, um sein Zielkapital zu erreichen“, bekräftigt Michael Buller. „Im vorliegenden Entwurf des Ministeriums wird den Reisesicherungsfonds allerdings nur eine fünfjährige Aufbauphase eingeräumt. Dies halten wir in der Umsetzung für nicht realistisch.“

In seiner ausführlichen Stellungnahme zur Neuregelung der Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds nimmt der VIR detailliert zum Inhalt des Entwurfs Stellung und fordert nun einen aktiven Dialog. „Ich halte es für unabdingbar, dass die Branchenverbände in den weiteren Prozess mit einbezogen werden“, betont Michael Buller. „Nur so kann ein Gesetz entstehen und verabschiedet werden, das für Verbraucher und Unternehmen funktioniert.“

 

Die detaillierte Stellungnahme des VIR finden Sie zum Download unter:

https://www.wilde.de/wp-content/uploads/fileupload/VIR_Stellungnahme_Insolvenzabsicherung.pdf

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